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Oberstufe A-Z

APO-GOSt ist die Abkürzung für "Ausbildungs- und Prüfungsordnung in der gymnasialen Oberstufe". Diese ist die juristische Grundlage für den Bildungsgang in der Sekundarstufe II. In der APO-GOSt sind alle Regelungen rund um die Oberstufe und die Abiturprüfung zusammengefasst.

Beratungslehrer sind dazu da, bei der Wahlentscheidung zu helfen und den Schüler laufbahnrechtlich während der Oberstufenzeit zu betreuen und zu beraten. Jede/r Schüler/in hat einen bestimmten Lehrer als Beratungslehrer

C

Doppeljahrgang

Entschuldigungsraster und Infobrief zur Unterrichtsversäumnis stehen rechts als Download bereit. Es wird fristgerecht, d.h. spätestens sieben Tage nach Ablauf des betreffenden Monats, beim Tutor abgegeben. Download zur Entschuldigungspraxis hier. Siehe in diesem Zusammenhang auch: „Unterrichtsversäumnis".

Fächer sind in der Oberstufe nach Aufgabenfeldern gegliedert. Im Abitur muss aus jedem Aufgabenfeld mindestens ein Fach belegt sein.

Grund- und Leistungskurse – die Oberstufe ist in Grund- und Leistungskurse (GK/LK) gegliedert.

Hinweise zu den Wahlen kann man sich hier herunterladen.

I

J

Klausurplan – kann hier heruntergeladen werden. Es ist zu beachten, dass sich die maßgebliche Fassung des Klausurplans im Oberstufenkasten der Schule (Pausenhalle) befindet. Dort sind alle tagesaktuellen Änderungen vermerkt.

LuPO heißt das Programm, das sich die Schüler von der Homepage laden, um daran die Wahlen zu üben und ihre Schullaufbahn in der Oberstufe zu prognostizieren. Dieses nützliche Programm kann man sich hier herunterladen. Eine Anleitung zur Verwendung von LuPO ist hier für den Download bereit gestellt.

Methodentraining - siehe Downloads rechts.

Notenstufen

O

Projektkurse

Qualifikationsphase

R

Schriftlichkeit – alle Sprachen, Deutsch, Mathematik, mindestens eine Gesellschaftswissenschaft und eine Naturwissenschaft müssen schriftlich, d.h. mit Klausuren belegt sein. Es bietet sich aber an, in der Einführungsphase mehr Klausuren zu schreiben, um Erfahrungen zu sammeln. Spätestens ab Beginn der Qualifikationsphase müssen Abiturfächer schriftlich belegt sein. D.h. ein Fach, in dem hier keine Klausuren geschrieben werden, kann kein Abiturfach mehr werden.

Termine, die zu beachten sind:

Unterrichtsversäumnis

Verweildauer – Die reguläre Verweildauer in der Oberstufe beträgt drei Jahre.

Wiederholung eines Jahres bzw. Abschnitts ist nur einmal während der Oberstufenzeit möglich. Dies geschieht entweder, wenn die Versetzung nicht geschafft wird, die Zahl der erlaubten Defizite das Erreichen der Qualifikation nicht mehr ermöglicht oder ein Kurs mit 0 Punkten abgeschlossen wurde. Die Abiturprüfung kann ebenfalls einmal wiederholt werden.

X

Yippieeh – können alle rufen, die einen Abschluss – sei es die FHR (schulischer Teil) oder das Abitur – erreicht bzw. bestanden haben.

Zusatzkurse sind diejenigen Kurse, die die Schüler, die nicht Sozialwissenschaften oder Geschichte belegt haben, in eben diesen beiden Fächern im 2. Jahr der Qualifikationsphase als dreistündigen Grundkurs dazu bekommen. Die Note dieser Kurse geht in die Qualifikation ein.