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LuPO (Laufbahn und Planungstool Oberstufe)

Das Programm LuPO (Schülerversion) finden Sie hier, und zwar jeweils eine Version für Schülerinnen und Schüler des G8- (Beispielschüler: „Gymno Erft“) und des G9-Jahrgangs (Beispiel-Schülerin: „Gymna Erft“):

Schülerinnen und Schüler des G8-Jahrgangs: Lupo_G8.zip

Schülerinnen und Schüler des G9-Jahrgangs: Lupo_G9.zip

 

Die Hinweise zur Organisation der Oberstufe, zu den Wahlen und die rechtlichen Vorgaben (APO-GOSt) erhalten Sie auf den Informationsabenden und außerdem in schriftlicher Form. Hier geht es ausschließlich um den Umgang mit dem vom Land NRW bereit gestellten Wahlprogramm LuPO (Laufbahn- und Planungstool Oberstufe).

 

Kurze Anleitung zum Umgang mit LuPO

 

Zur Zeit existiert noch kein LuPO-Handbuch für Schülerinnen und Schüler. Allerdings ist das Programm weitgehend selbst erklärend.

Die Eingaben in die LuPO-Version erfolgen ausschließlich über die Maus. Durch mehrmaliges Klicken auf die entsprechenden Tabellenfelder lassen sich Kursart sowie Schriftlichkeit und Mündlichkeit einstellen: LK heißt Leistungskurs (erst ab Q 1.1, immer schriftlich), S (Grundkurs schriftlich), M (Grundkurs mündlich).

Zunächst muss die individuelle Sprachenfolge richtig eingestellt werden (erste, zweite Fremdsprache). Dann können in der Spalte EF 1 (= Einführungsphase, 1. Halbjahr) die Wahlen vorgenommen werden. Hierbei bitte Pflichtbelegungen beachten. Diese Wahlen lassen sich einfach mit dem Button Hochschreiben „von EF.1 bis Q2.2“ fortschreiben (bitte nicht den Button „von EF.2 bis Q2.2“ verwenden, dieser löscht in der aktuellen Programm-Version die EF.1). Danach müssen nur noch einzelne Modifikationen vorgenommen werden, insbesondere die Wahl der LKs und der Abiturfächer sowie ggf. Fachabwahlen in Q1-Q2.

Am besten arbeitet man die Laufbahnfehler, Klausurverpflichtungen und weiteren Informationen in den drei weißen Feldern auf der rechten Seite der Reihe nach ab. Die Zusatzkurse SW/GE erscheinen automatisch, wenn die Schullaubahn das erfordert. GGf. muss man nach dem Ausfüllen des Rasters abschließend „Hochschreiben“, so dass das Programm auf neuer Datenbasis die Laufbahn nochmals prüfen kann. Abiturfächer (vorletzte Spalte) können eingestellt werden: Die LKs sind 1. und 2. Abiturfach, seit der Q1.1 schriftlich geführte Kurse können 3. und 4. Abiturfach werden, soweit die Voraussetzungen dafür erfüllt sind (die Aufgabenfelder müssen abgedeckt sein). Die Schüler, die Vertiefungskurse belegen, werden von der Schule rechtzeitig benachrichtigt. Projektkurse können jetzt noch nicht angelegt werden, da noch nicht klar ist, welche Projektkurse im folgenden Schuljahr angeboten werden. Die Wahl ist so vorzunehmen, als ob kein Projektkurs belegt wird. Schüler, die in Q1 oder später einen Projektkurs belegen wollen, müssen dann ggf. ein Fach in der Q1 abwählen.

Wichtig ist die Farbe der Felder mit den Wochenstundenzahlen unten: „rot“ bedeutet „nicht ausreichend“, d.h. es sind zu wenig Stunden belegt und weitere Kurse müssen angewählt werden. „Gelb“ bedeutet „grenzwertig/an der unteren Grenze des Vorgeschriebenen“, die Farbe „hellgrün“, dass die Stundenzahl „im vorgeschriebenen Rahmen“ liegt, und „dunkelgrün“ bedeutet „übersteigt die Vorgaben“, d.h. es sind mehr Stunden belegt als notwendig. In diesem Falle sind Kurse wieder abzuwählen.

Es gibt keinen „Speichern“-Befehl, Eingaben werden also beim Schließen des Programms automatisch übernommen. Dadurch ergibt sich mitunter das Problem, dass auch ungewollte Änderungen übernommen werden. Daher sollte eine „fertige“ Laufbahn (oder ein aussichtsreicher Zwischenstand) zunächst geschlossen, dann z.B. mit dem Windows-Explorer kopiert und umbenannt werden, mit der anderen Version könnte man dann Varianten durchspielen etc.

Die Schülerinnen und Schüler arbeiten zu Hause ihre Oberstufenlaufbahn aus und fertigen einen Ausdruck an. Mit diesem Ausdruck kommen sie zum Eingabetermin mit individueller Beratung in die Schule. Dort wird die rechtsverbindliche Wahl mit den Beratungslehrern und dem Oberstufenkoordinator stattfinden. Dort erhalten die Schüler auch denjenigen Wahlausdruck, der von den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben und bis zum 24.3. im Sekretariat abzugeben ist.